Installationskontrolle

Schlusskontrollen

bulletfür Installations-Unternehmungen

Wir führen in Ihrem Auftrag die Erstprüfung nach NIV Art. 24 Abs. 1 und die Schlusskontrolle nach NIV Art. 24 Abs. 2 + 3 durch.

Sie erhalten einen Kontrollbericht und einen fertig erstellten Sicherheitsnachweis zur Weiterleitung an den Eigentümer der elektrischen Installation.

 

 

Sicherheitsnachweis

 

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Mess- Prüfprotokoll

 

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Abnahmekontrollen

bulletfür Installations-Eigentümer

Als unabhängiges Kontrollorgan führen wir im Auftrag des Eigentümers der elektrischen Installationen die Abnahmekontrolle durch und stellen den entsprechenden Sicherheitsnachweis aus. (NIV Art. 35 Abs. 3)

 

Periodische Installationskontrollen

bulletfür Installations-Eigentümer

Die Netzbetreiber fordern die Eigentümer, deren Installationen aus ihrem Netz versorgt werden, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis nach Art. 37 NIV bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen.

 

Kontrollbericht

 

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Stichprobenkontrolle

bulletFür Netzbetreiber

Die Netzbetreiber kontrollieren elektrische Installationen mittels Stichproben oder wenn Grund zur Annahme besteht, dass sie der NIV nicht entsprechen. (NIV Art. 39 Abs. 1)